Fit für die Betriebsprüfung

Vorteile sehen, Chancen nutzen und nebenbei die Verpflichtung erfüllen

In der Pandemie waren Betriebsprüfungen eher die Ausnahme. Seit ein paar Monaten ist die Finanzverwaltung aber wieder sehr aktiv und macht ernst.

Nach den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) ist eine aussagefähige und aktuelle Verfahrensdokumentation notwendig, um Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit bei digitalen Erfassungssystem zu gewährleisten.

Den Unternehmen drohen hohe Hinzuschätzungen bei der nächsten Betriebsprüfung, wenn sie Organisationsunterlagen, Verfahrensdokumentationen und digitale Grundaufzeichnungen nicht vorlegen können. Mittlerweile fordern viele Betriebsprüfer schon beim Versand von Prüfungsanordnungen die Verfahrensdokumentationen mit an.

Kurz gesagt: Unternehmerinnen und Unternehmer benötigen eine Verfahrensdokumentation – denn eine „Schonfrist“ für die Pflicht gibt es nicht!

Gemeinsam mit GASTRODINA bieten wir Ihrem Unternehmen die Erstellung einer Verfahrens- dokumentation an. Im Anhang haben wir Ihnen drei interessante Pakete zur Dokumentation für Ihr Unternehmen erstellt. Bei Interesse erstellen wir Ihnen gerne ein maßgeschneidertes Angebot.

    Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wir beraten und unterstützen Sie.

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